AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle Lieferungen von LEDpartners sofern keine anders
lautenden Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Angebote, die keine Bindefrist enthalten, sind
unverbindlich. Die von LEDpartners angebotenen LEDProdukte werden grösstenteils aus dem Ausland
importiert und dem Kunden, sofern nichts anderes vereinbart wurde, an die Firmenadresse geliefert. Ein
approximativer Liefertermin ist auf der Auftragsbestätigung vermerkt. Die Lieferfrist gilt in der Regel, ist jedoch nicht verbindlich und kann durch externe Faktoren (zB. Streik, Wetter, Produktionengpass) beeinflusst
werden. Auf Kundenwunsch vermitteln wir auch Produkte, Technologien und Spezialvorrichtungen
(Rahmen, etc.) anderer Hersteller. LEDpartners kann für diese Produkte keine Haftung übernehmen.

2. Umfang der Lieferung
Für Lieferumfang ist unsere Auftragsbestätigung massgebend. Materialänderungen in Menge, Qualität
oder Ausführung sowie zusätzlich erbrachte Leistungen werden verrechnet. Bei Lieferung auf Baustelle muss die Zufahrt für das mühelose Befahren mit den notwendigenTransport- und Umschlaggeräten mit deren Gewichten bemessen sein. Ist dies nicht gewährleistet, gehen alle daraus entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Bei Ausbauten oder Arbeiten an Anlagen, welche in Betrieb stehen, ist der Besteller für die Ausschaltung und Erdung der Anlagen verantwortlich. Die Verantwortung über die richtige Ausführung liegt immer beim Auftraggeber. Allfällige örtliche Vorschriften sind uns vorgängig vom
Auftraggeber bekannt zu geben, andernfalls gehen daraus entstehende Kosten zu Lasten des
Auftraggebers.

3. Lieferfrist
Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit Eingang einer technisch und kaufmännisch bereinigten Bestellung und gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt bzw. deren Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt worden ist. Der Liefertermin verlängert sich angemessen: wenn uns Angaben, die wir zur Vertragserfüllung benötigen, nicht rechtzeitig zugehen, oder wenn der Besteller nachträglich
Änderungen oder Ergänzungen verlangt und dadurch eine Verzögerung der Lieferung oder Leistung
verursacht, wenn bei uns beim Besteller oder bei Dritten Hindernisse auftreten, die wir trotz aller Sorgfalt nicht abwenden können. Solche Hindernisse sind beispielsweise behördliche Massnahmen oder
Unterlassungen, Naturereignisse, Streiks, Unfälle, Epidemien und andere erhebliche Betriebsstörungen;
wenn der Besteller oder von ihm beigezogene Dritte mit den von ihnen auszuführenden Arbeiten im Rückstand oder mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten im Verzug sind, oder wenn der Besteller die
Zahlungsbedingungen nicht einhält. Wegen Verspätung der Lieferung oder Leistung hat der Besteller keine
Rechte und Ansprüche ausser der in dieser Ziffer ausdrücklich genannten.

4. Preise
Die Preise verstehen sich in CHF netto ex-works, exkl. Mehrwertsteuer und Transport-/Zollkosten. Auf der
Auftragsbestätigung werden die geschätzten Kosten bis franko Domizil ausgewiesen. Falls sich die der Preisbildung zugrunde
liegenden Verhältnisse, insbesondere Verteuerung der Rohmaterialien, die Währungsparitäten oder die staatlichen / behördlichen Steuern, Abgaben. Gebühren, Zölle, etc. zwischen dem Zeitpunkt des Angebots und dem vereinbarten
Liefertermin ändern, so sind wir berechtigt, unsere Preise und Konditionen den veränderten Bedingungen
anzupassen.


5. Zahlungsbedingungen

Für Bestellungen, welche den Betrag von CHF 5'000.00 (oder den Gegenwert in EURO) übersteigen, werden folgende Teilzahlungen
erforderlich 75% Anzahlung des Warenwertes unter Abzug von 3% Skonto oder auf Wunsch des Kunden 100% Vorauszahlung des Warenwertes unter Abzug von 5% Skonto. Der Saldo inklusive gesamte Versandkosten wird nach Ankunft der Ware in Rechnung gestellt und ist innert 10 Tagen ohne weiteren Abzüge zu leisten. Diese Zahlungsart kann auf Kundenwunsch auch bei Bestellungen unter einem Wert von CHF 5'000.00 in Betracht gezogen werden, andernfalls sind solche kleinere Beträge innert 10 Tagen nach Ankunft und Rechnungsdatum rein netto ohne weiteren Abzüge zu begleichen. Die Zahlungstermine sind auch dann einzuhalten
wenn Montage, Inbetriebnahme oder Abnahme der Lieferung aus Gründen die wir nicht zu vertreten haben, verzögert werden. Wird der Versand oder die Montage auf Begehren des Bestellers oder aus sonstigen Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verzögert, wird der Auftrag ohne Transport und Montage verrechnet. Die Zahlung ist netto innert 10 Tagen zu leisten.

6. Prüfung und Abnahme
Die Lieferung wird vor Verlassen des Werks geprüft. Verlangt der Besteller weitergehende Prüfungen oder eine besondere Abnahmeprüfung sind diese separat zu vereinbaren und vom Besteller zu bezahlen. Der Besteller hat die Lieferung umgehend (innert 3 Tagen) zu prüfen und abzunehmen und uns eventuelle Mängel unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies so gelten Lieferung und Leistung - unter Vorbehalt allenfalls versteckter Mängel - als genehmigt. Die uns mitgeteilten Mängel werden wir nach unserer Wahl durch lnstandstellung oder Ersatzlieferung so rasch als möglich beheben. Der Besteller hat uns die hierzu erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren. Ersetzte, fehlerhafte Teile gehen in unser Eigentum über. Wegen Mängel irgendwelcher Art an Lieferung oder Leistungen hat der Besteller keine Rechte oder Ansprüche ausser den in dieser Ziffer ausdrücklich genannten.


7. Teillieferungen
Wird auf der Bestellung nichts Gegenteiliges vermerkt, so behält sich LEDpartners vor je nach Lieferfristen, Komplett- oder Teillieferungen durchzuführen. Allfällige Nachlieferungen erfolgen portofrei.


8. Reklamationen
Die erhaltenen Produkte sind nach Lieferung umgehend zu überprüfen. Falschlieferungen oder
Herstellungsfehler sind innert 3 Tagen nach Erhalt zu melden. Bei Rücksendungen muss eine Kopie der
Rechnung beigelegt werden. Beschädigung auf dem Transportweg müssen innerhalb von 48 Stunden
reklamiert werden, da sonst der Anspruch gegenüber dem Transporteur auf kostenlosen Ersatz erlischt.
Umtausch wegen Nichtgefallen ist ausgeschlossen.


9. Eigentumsvorbehalt

LEDpartners bleibt Eigentümer der gesamten Lieferungen, bis wir die vereinbarten Zahlungen
vollständig erhalten haben. Der Besteller wird die gelieferten Waren auf seine Kosten während der Dauer
des Eigentumsvorbehalts instand halten und zu unseren Gunsten gegen Diebstahl, Bruch, Feuer, Wasser und sonstige Risiken versichern und überdies alle Massnahmen treffen, damit unser Eigentumsanspruch
weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.


10. Garantie / Gewährleistung
Die Garantie auf die Lebensdauer der LED-Module beträgt 2 Jahre, diejenige auf die Verfärbung der LGP (Light Guiding Plate) 5 Jahre. Wichtig für einen allfälligen Garantieanspruch ist der Nachweis einer
fachgerechten Verbauung des LED-Produkts durch eine spezialisierte Firma (insbes. Gewährleistung der
Wärmeabführung, Vermeidung elektrostatischer Aufladung). Bei der gelieferten Ware ist die Haftung auf
Ersatzlieferung und Installation begrenzt. Ansprüche auf Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung sind ausgeschlossen, sofern Ersatzlieferung in angemessener Frist möglich ist.
Einwendungen wegen Mängeln an der Ware können nur innerhalb von 3 Tagen geltend gemacht werden. Ergibt die Überprüfung der mangelhaften Ware, dass die Mängel auf schuldhaftes Verhalten des Käufers (z.B. Beschädigung durch unsachgemässe Behandlung oder mangelhafte Installation) zurückzuführen ist, so trägt der Käufer die Kosten der Ersatzlieferung. Die Garantiefrist beginnt mit dem Abgang der Lieferung ab unserem Werk oder der Fertigstellung der Anlage beim Kunden zu laufen. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die wir nicht zu vertreten haben, so endet die Gewährleistungsfrist spätestens 30 Monate (LEDModule) und 66 Monate (LGP-Platte) nach der Meldung der Versandbereitschaft. Für im Lieferumfang enthaltene Drittlieferungen und Fremdapparate gilt die
Gewährleistung entsprechend der Garantieleistungen der jeweiligen Lieferanten. Die Gewährleistung erlischt vorzeitig, wenn der Besteller oder Dritte ohne unsere vorgängige schriftliche Zustimmung Änderungen oder Reparaturen vornehmen oder wenn der Besteller, falls ein Mangel aufgetreten ist, nicht umgehend alle geeigneten Massnahmen zur Schadensminderung trifft und uns Gelegenheit gibt, den Mangel zu beheben. Wir verpflichten uns, auf schriftliche Aufforderung des Bestellers alle Teile des Liefergegenstandes, die nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist schadhaft oder unbrauchbar werden, so rasch als möglich nach unserer Wahl auszubessern oder zu ersetzen. Die beanstandeten Teile sind uns auf Verlangen zuzustellen. Soweit fehlerhafte Teile ersetzt werden, gehen die ausgewechselten fehlerhaften Teile in unser Eigentum über. Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist erstreckt sich die Gewährleistung für ersetzte oder reparierte Teile des Liefergegenstandes nur auf die betreffenden ersetzten oder reparierten Teile. Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen ausdrücklich als solche bezeichnet worden sind. Sind die zugesicherter Eigenschaften nicht oder nur teilweise erfüllt, so hat der Besteller Anspruch auf unverzügliche Nachbesserung durch uns. Von der Gewährleistung und Haftung ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind. Wegen Mängel in Material oder Konstruktion wie auch wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Besteller keine Rechte und Ansprüche ausser den in dieser Ziffer ausdrücklich genannten. Andere als die in diesen Lieferbedingungen ausdrücklich genannten Ansprüche des Bestellers, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, insbesondere alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, sind ausgeschlossen. Es besteht kein Ansprüche des
Bestellers auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall. Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen
mittelbaren oder unmittelbaren Schäden. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht in Fällen rechtswidriger
Absicht oder soweit ihm zwingendes Recht entgegensteht.


11. Gerichtsstand
Die Geschäftstätigkeit basiert ausschliesslich auf schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zug.


LEDpartners GmbH, Zug, im Januar 2008